Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, werden Zahlungen innerhalb von 3 Kalendertagen nach Rechnungsdatum fällig. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeinganges bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto an, bei Scheckzahlungen gilt der Zeitpunkt, ab dem sich der Scheck in unserer wirtschaftlichen Verfügungsgewalt befindet.
Reklamationen zu Preisen und Rechnungsstellungen können nur innerhalb eines Monats nach Rechnungsdatum berücksichtigt werden. Nur unbestrittene oder rechtskräftige Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigen den Käufer zur Aufrechnung. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer nur wegen unbestrittener oder rechtskräftiger Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
Der Käufer erklärt sich mit der Verrechnung seiner Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer einverstanden.
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorhalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung. Der Käufer ist befugt, über die Ware im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verfügen; er ist jedoch nicht befugt, die Ware vor der vollständigen Bezahlung an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Jegliche Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren hat der Käufer unverzüglich anzuzeigen.
Werner Tiernahrung GmbH & Co.KG
Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gilt, dass sämtliche daraus entstehenden Ansprüche des Käufers im Voraus an uns abgetreten werden. Wir nehmen diese Abtretung an. Nimmt der Käufer Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein mit seinem Abnehmer bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht. Der Käufer ist ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einzuziehen. Wir können die Ermächtigung zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungseinstellung des Käufers sowie im Fall eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder in sonstigen Fällen beeinträchtigter Kredit- und Vertrauenswürdigkeit des Käufers widerrufen. Im Falle des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, seine Abnehmer von der Forderungsabtretung an uns unverzüglich zu unterrichten und uns alle zur Einziehung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen zu überlassen.
Erfüllungsort für die Lieferung ist die Versandstätte, für die Zahlung Lünen. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist Lünen ausschließlicher Gerichtsstand. Wir sind berechtigt anstelle des Gerichts des vorstehend vereinbarten Gerichtstandes jedes andere, gesetzlich zuständige Gericht anzurufen.